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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für Käufe in unseren Geschäftsräumen oder Showrooms und Bestellungen auf Basis individueller Beratungen der
HLZFR. GmbH, Fromet-und-Moses-Mendelssohn-Platz 3, 10969 Berlin
1. Allgemeines, Regelungsbereich der Bedingungen
Unsere nachfolgenden allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich und für alle Verträge sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, soweit von uns nicht schriftlich etwas anderes anerkannt worden ist. Geschäftsbedingungen, Gegenbestätigungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich ausdrücklich zustimmen. Aus der Lieferung und Leistung durch uns, auch bei Kenntnis entgegenstehender Bestellbedingungen, kann keine Zustimmung hergeleitet werden. Bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten gelten diese Vertragsbedingungen auch ohne ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung in den Vertrag für Folgegeschäfte. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sowie etwaige Zusagen und Zusicherungen oder Erklärungen unseres Personals bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Zusatzarbeiten und besondere, über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme in bar zu bezahlen.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Unterlagen (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen etc.) sowie vorgelegte Muster sind fürdie Ausführung nicht verbindlich bzw. nur annähernd maßgeblich. Konstruktionsänderungen sowie Abweichungen in Design, Ausprägung und Farbe bleiben vorbehalten. Auftrage und Bestellungen einschließlich Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere Annahme rechtsverbindlich. Auf ein einseitiges Angebot des Bestellers behält sich der Verwender bis zu drei Wochen ab Tag der Absendung (Poststempel) fürdie Annahme oder Ablehnung vor. Dies gilt auch bei Schweigen des das Angebot entgegennehmenden Mitarbeiters des Verwenders. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Bestellers oder seines Erfüllungsgehilfen, die nicht im bisherigen Auftragsumfang enthalten sind, sowie nachträgliche Ergänzungen, die sich während der Ausführung des Auftrages als erforderlich herausstellen, werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet. Aus offensichtlichen Rechen- und Schreibfehlern oder sonstigen Irrtümern sowie etwaigen geringfügigen Abweichungen gegenüber den Produktunterlagen (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen etc.), die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden (vgl. auch Ziffer 9).
3. Unterlagen und Zeichnungen
Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages gefertigten Unterlagen (Entwürfe, Zeichnungen, Angebote usw.) sowie sonstige Hilfsmittel bleiben, einschließlich des uns vorbehaltenen Urheberrechts, unser Eigentum. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die vorstehende Vereinbarung hat der Besteller eine Entschädigung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zu entrichten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behalten wir uns vor.
4. Gefahrübergang / Abnahme
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Bei Versand der Ware geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller oder seinen Erfüllungsgehilfen über. Wird die Aufstellung und Montage der Ware beim Besteller geschuldet (Bringschuld), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe auf den Besteller über. Verweigert der Besteller zum von uns vorher angezeigten Termin die Annahme der Ware, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, Lagerkosten an den Besteller zu berechnen. Wird die bestellte Ware versandt, hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware die Abnahme zu erklären, es sei denn, die Ware ist mit wesentlichen Mängeln behaftet und die Mängel wurden entsprechend Ziffer 7 dieser Bedingung rechtzeitig angezeigt. Wird die bestellte Ware von uns montiert, so entsteht die Verpflichtung zur Abnahme mit der Anzeige der Beendigung der Montage. Wird die Abnahme nicht binnen 12Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung erklärt oder verweigert, so gilt die Ware als abgenommen, wenn der Besteller auf die Folgen der Fristversäumung in der Mitteilung über die Fertigstellung hingewiesen wurde. Wird die Ware durch den Besteller oder Dritte ohne ausdrückliche Abnahme in Gebrauch genommen, ohne dass Mängel gerügt werden, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt.
5. Lieferfrist
Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten oder bestätigten Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, die uns zuzurechnen sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Gefahr am letzten Tag der Frist auf den Besteller übergegangen ist. Wir sind zu Teillieferungen zusammengehörender Teile berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns fürdie Dauer der Störung und deren Auswirkung sowie füreine angemessene Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Leistung. Schadenersatzansprüche durch den Besteller wegen Nichterfüllung oder Fristverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls die vereinbarte Lieferung unmöglich wird, weil unser Vorlieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug des Lieferanten zu vertreten. Wird eine eventuell gesondert vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist beträgt bei auf Lager liegenden Waren mindestens zwei Wochen, in anderen Fällen mindestens vier Wochen. Ist der Besteller Kaufmann, so ist die Höhe eines hierauf beruhenden Verzugsschadens auf 5 % des Nettoauftragswertes beschränkt.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Montage, Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Montage der Ware erfolgt nach den jeweils gültigen Montageverrechnungssätzen. Die Versicherung der Ware gegen Verlust und Beschädigung auf dem Transport zum Besteller erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Bei Preisveränderungen durch uns oder unsere Lieferanten in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung gilt der am Liefertag gültige Preis, falls die Lieferfrist die Dauer von 4 Monaten übersteigt.
7. Zahlungsbedingungen / Rücktritt
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum kosten- und spesenfrei auf unser Konto zu erfolgen. Skonto bei früherer Zahlung kann nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung gezogen werden. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber vorbehaltlich der Einlösung angenommen. Gegen unsere Forderung darf der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Abweichend von § 284 Abs. 3 BGB kommt der Besteller bereits mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages in Verzug, spätestens jedoch durch Zeitablauf zu dem in § 284 Abs. 3 BGB bestimmten Zeitpunkt. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Die Geltendmachung der gesetzlichen Fälligkeitszinsen gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns fürden Fall des Verzuges vor. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Kommt der Besteller mit der Zahlung länger als eine Woche in Verzug oder treten objektiv begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auf, können wir sofortige Barzahlung aller offenen Forderungen sowie Sicherheit vor Leistung verlangen. Ferner sind wir berechtigt, fürzunächst zwei Wochen die Lieferung zu verweigern. Nach Ablauf dieser Frist können wir die Lieferung verweigern, wenn wir dem Besteller unter Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Erfüllung des Vertrages eine angemessenen Nachfrist zur Beseitigung des Lieferhindernisses gesetzt haben. Wird das Lieferhindernis trotz Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht beseitigt, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts hat uns der Besteller den entstandenen Schaden in Höhe von mindestens 20 % der Nettoauftragssumme zu ersetzen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Besteller wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig über Tatsachen gemacht, die berechtigterweise die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Bei Einstellung der Produktion ist die Beschaffungspflicht nur auf diese Gattungsschuld beschränkt (Vorratsschuld).
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren und Einrichtungen vor, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Der Besteller ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern, zu versenden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller seine Forderungen im voraus sicherungshalber an uns ab. Ist der Besteller Kaufmann, so tritt er seine Zahlungsansprüche aus einem eventuellen Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen Dritte wegen Untergangs, Verschlechterung oder Beschädigung der Ware im voraus an uns ab. Er hat jederzeit Auskunft über den Schuldner des abgetretenen Anspruchs zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Verbindung mit anderen Waren oder Weiterverarbeitung erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Änderungsvorbehalte und Mängelhaftung
Änderungen der bestellten Ware hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Gestaltung oder Toleranzen in Farbe und Struktur von natürlichen Werkstoffen bleiben vorbehalten und stellen daher keinen Mangel dar, soweit die Ware hierdurch keine wesentlichen optischen Änderungen erfährt und zu dem vorgesehenen Verwendungszweck ebenso tauglich ist wie die bestellte Ware. Abweichungen in Farbe und Struktur von natürlichen Werkstoffen bleiben ebenfalls vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und derartige Abweichungen handelsübliche sind. Ferner haften wir nicht fürnatürlichen Verschleiß oder fürSchäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Der Besteller hat von uns gelieferte Ware nach Erhalt sofort auf eventuelle – auch versteckte – Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind, wenn der Besteller Kaufmann ist, unverzüglich, ansonsten zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls erlischt das Rügerecht. Bei begründeten Mängelrügen kann der Besteller innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung oder – im Falle der Lieferung nicht gesondert Angefertigter Waren – Nachlieferung verlangen. Können Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht behoben werden, oder kommen wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Nachlieferung aus Gründen nicht nach, die wir zu vertreten haben, kann der Besteller eine Herabsetzung der Vergütung oder, bei Rückgabe des mangelhaften Gegenstandes, Rückgängigmachung des Vertrages fürdie mangelhaften Teile verlangen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten Verjähren sechs Monate nach Abnahme. Über die vorstehenden Rechte hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere unmittelbar auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Außen in Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes haften wir nicht fürentgangenen Gewinn.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. An ihrer Stelle tritt eine, am wirtschaftlichen Erfolg gemessen, ihr am nächsten kommende Regelung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort fürLieferung und Zahlung ist Berlin. Als Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen, auch bei Streitigkeiten aus Scheck oder Wechsel, ist Berlin vereinbart. Es gilt deutsches Recht.